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Auf dieser Seite findest du eine Übersicht über die (strategischen) Verfahren, Anfragen, etc. die wir führen (Stand: 09.01.2025). Was aktuell gilt, beschreiben wir hier: Stand zum Recht auf Selbstbestimmung.
Personenstandsänderung (Änderung des Geschlechtseintrag im ZPR)
Eine Personenstandsänderung bedeutet die Änderung des Geschlechtseintrags im Zentralen Personenstandsregister. „Durch Änderung des Personenstands (vormals „Geburtenbuch“) wird man offiziell im gelebten Geschlecht anerkannt und kann passende Dokumente erhalten“ [wien.gv.at].
Übersicht der Verfahren:
# | Antragsdatum | Antrag | Vertretung | Status |
1 | 31.03.2021 | Streichung | Helmut Graupner | Revision (VwGH) |
VGW-101/042/8352/2021 VGW-101/020/7259/2022 VGW-101/V/020/14327/2022 03.06.2023 Revision 18.02.2025 VwGH Erkenntnis | ||||
2 | 10.08.2021 | „nicht-binär“ | DIY / Doris Einwallner | Revision (VwGH) |
VGW-101/V/032/11370/2022 | ||||
3 | 04.08.2022 | „divers“ | DIY / Doris Einwallner | Revision (VwGH) |
VGW-101/007/15504/2022 14.04.2023 Revision | ||||
4 | 03.11.2022 | Streichung | Doris Einwallner | Revision (VwGH) |
VGW-101/032/1689/2023 21.07.2023 Revision 18.02.2025 VwGH Erkenntnis |
Wir haben zu diesem Thema eine Sammlung von Gerichtsentscheidungen (Stand: 02.03.2023) zu nicht-binären Geschlechtseinträgen zusammengestellt.
🇪🇺: Auch wird aktuell in einem in Ungarn gestartet Verfahren die Frage, ob die DSGVO auf staatliche Register anzuwenden durch den EuGH behandelt: C-247/23.
Gleichbehandlungskomission (Anti-Diskriminierungs Recht)
Das Gleichbehandlungsrecht in Österreich dient dem Diskriminierungsschutz, erstreckt sich aber weder auf alle Lebensbereiche noch bietet es einen einheitlichen Schutz in den jeweiligen Bereichen. Die Möglichkeiten sind für uns derzeit oft einen Schritt zu weit voraus, da wir für viele Verfahren einen korrekten Geschlechtseintrag bräuchten, in einigen Fällen können wir aber was tun. Wir sind zu diesem Zweck dem Klagsverband beigetreten.
Übersicht der Verfahren:
# | Antragsdatum | Belangte Partei | Antrag | Vertretung | Status |
1 | 16.11.2022 | ÖBB, OneTicketing Mobility GmbH | Gleichbehandlung: Auswahl der Anrede „Herr“ oder „Frau“ beim Ticketkauf | DIY / Stephan Vesco | entschieden |
09.05.2023: Entscheidung zu GBK III/300/22 08.02.2024: Wiederaufnahme beantragt –> GBK III/339/24 | |||||
2 | 05.01.2024 | ÖBB | Gleichbehandlung: Auswahl des Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“ beim Ticketkauf für den Schlafwagen | DIY / GAW | eingebracht |
GBK III/332/24 Entscheidung ausständig | |||||
3 | 09.01.2024 | ÖBB | Behindertengleichstellung: Auswahl des Geschlecht „männlich“ oder „weiblich“ beim Ticketkauf für den Schlafwagen nur telefonisch möglich | DIY | keine Einigung |
Schlichtungsverfahren vom 09.-16.01.2024 erzielte keine Einigung | |||||
4 | xx.01.2024 | ÖBB | Gleichbehandlung: Diskrimnierung und Belästigung einer nicht-binären Person im Schlafwagen | DIY / GAW | eingebracht |
Nächster Termin: 08.10.2024 | |||||
5 | 05.02.2024 | FitInn | Gleichbehandlung: Anmeldeformular nur „männlich“ oder „weiblich“ | DIY / GAW / Stephan Vesco | positiv entschieden |
GBK III/333/24 (schriftliche Ausfertigung ausständig) Mit Beschluss vom 5. September 2024 stellte der Senat III der GBK fest, dass durch die Antragsgegnerin eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegt. | |||||
6 | 08.02.2024 | ÖBB | Gleichbehandlung: Belästigung im Schriftverkehr, bei Durchsagen durch Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“ und im Board Bistro durch Anrede „Dame“ oder „Herr“ | DIY | zurückgewiesen (neuer Antrag in Vorbereitung) |
GBK III/339/24 31.07.2024 – Senat III: Vorwürfe überschreiten nicht die geforderte Erheblichkeitsschwelle einer Benachteiligung und stellen auch keine Belästigung (Würdeverletzung) dar. | |||||
7 | 06.07.2024 | bank99 | Gleichbehandlung: Diskriminierung & Belästigung beim Anmeldeformular | DIY | verhandelt, warte auf Entscheidung |
GBK III/349/24 19.11.2024: Verhandlung | |||||
8 | xxx | xxx | xxx | DIY / GAW | xxx |
9 | xxx | xxx | xxx | DIY / GAW | xxx |
Relevante Verfahren, die nicht von uns geführt wurden:
Datum | GZ | Antrag | Entscheidung |
30.01.2024 | GBK III/317/23 | Geschlechtsbezogene Belästigung durch Anrede (Misgendering) | eine Belästigung liegt vor |
Du kannst auch selber aktiv werden, indem du das Musterschreiben nutzt!
Datenschutzbehörde (DSGVO)
Das Datenschutzrecht erlaubt betroffenen u.a. Informationen zu den Daten die über einen selbst verarbeitet werden zu erfragen bzw. die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.
Übersicht der Verfahren:
# | Antragsdatum | Belangte Partei | Antrag | Status | |
1 | 05.06.2023 | Rail Equipment GmbH & CO KG | Geschlecht wurde auf „unbekannt“ geändert, ist aber nicht „unbekannt“ sondern divers | Bescheidbeschwerde wurde erhoben | |
D124.0564/23 2023-0.298.456 W221 2274027-1 | |||||
2 | 17.07.2023 | AMS | Geschlechtseintrag kann nicht geändert werde, weil technisch nicht möglich | erledigt, unrichtige Daten wurden korrigiert | |
D124.0565/23 W256 2275675-1 D124.0565/23 W256 2275675-1 | |||||
3 | 15.06.2023 | GIS | Geschlecht wurde auf „unbekannt“ geändert, ist aber nicht „unbekannt“ sondern divers | positiv entschieden, Einspruch | |
D124.0756/23 W211 2275070-1 Antragsteller*in hat Recht bekommen, aber Antragsgegnerin hat Beschwerde erhoben | |||||
4 | 20.07.2023 | Landespolizeidirektion Wien | Recht auf Korrektur | erledigt, unrichtige Daten wurden korrigiert | |
D124.0741/23 | |||||
5 | 23.11.2023 | ÖBB, OneTicketing Mobility GmbH | Flasche Anrede wurde nicht fristgerecht korrigiert & wird weiterhin benutzt. | abgewiesen, in Berufung | |
D124.2536/23: 02.08.2024: Antrag wurde nicht richtig / wirksam gestellt W291 2298748-1/3Z (Entscheidung ausständig) | |||||
6 | 08.02.2024 | Post | Falsche Anrede wird nicht korrigiert: „wissen nicht ob oder wann wir das umsetzen“ | eingebracht | |
D124.0516/24 23.12.2024 Säumnisbeschwerde eingebracht | |||||
7 | 14.02.2024 | IU Internationale Hochschule | Recht auf Wahlnamen | eingebracht | |
D130.1861/24 03.06.2024 Beschwerde wurde an die deutsche Partnerbehörde übermittelt | |||||
8 | 01.07.2024 | Stadt Wien MA02 | Geschlecht als Pflichtfeld im Jobportal | eingebracht | |
D124.1638/24: 12.09.2024: Abgewiesen, es liegt keine Datenverarbeitung vor 07.10.2024: Einspruch zur Entscheidung eingebracht 14.10.2025: Beschwerde wurde dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorgelegt | |||||
9 | 19.08.2024 | TU Wien | Früherer Name und Geschlechtseintrag wird (weiterhin) verarbeitet | eingebracht | |
D124.1935/24 22.10.2024: DSB schlägt vor, das Verfahren ruhend zu stellen, da die Daten in Q1/2025 berichtigt werden sollen 05.11.2024: Keine Zustimmung, DSB soll sofort entscheiden 12.11.2024: DSB setzt Frist für TU auf 24.01.2025 | |||||
10 | 14.01.2024 | Allianz Elementar Versicherungs AG | Anrede und Geschlechtseintrag werden rechtswidrig verarbeitet | eingebracht | |
11 | xxx | xxx | xxx | xxx | |
🇪🇺: Gegen die französische Bahn (SNCF) hat der EuGH entschieden (C-394/23), dass die DSGVO dahingehend auszulegen ist, dass die Datenverarbeitung bezüglich der Anrede durch die Bahn grundsätzlich unzulässig ist, sowie dass „in Anbetracht aller relevanten Umstände die Grundrechte und Grundfreiheiten dieser Kunden gegenüber diesem berechtigten Interesse überwiegen können, insbesondere wegen der Gefahr einer Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität“
Zivilrechtliche Verfahren
Eine Diskriminierung bzw. Belästigung macht die Verursacher*in verschuldensunabhängig schadensersatzpflichtig. Auch aus einer Datenschutzverletzung kann sich ein Anspruch auf Schadensersatz ergeben. Grundsätzlich kann jederzeit zivilrechtlich geklagt werden, Entscheidungen der Gleichbehandlungskommission bzw. der Datenschutzbehörde bilden aber eine gute Grundlage. Gerichte schließen sich diesen Entscheidungen meistens an. Mit Musterverfahren wollen wir Rechtsgrundlagen schaffen. Dabei unterstützt uns der Klagsverband.
Übersicht der Verfahren:
# | Antragsdatum | Belangte Partei | Antrag | Vertretung | Status |
1 | 05.12.2022 | A1 | Schadenersatz | Klagsverband | eingebracht |
13 C 1502/24f – 13 / BG Leopoldstadt, Diskriminierung und Belästigung beim Zugang zu einer Dienstleistung aufgrund des Geschlechts: Anrede im Webshop 02.04.2025 Verhandlungstermin | |||||
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Anfragen nach Auskunftspflichtgesetz
Gemäß Auskunftspflichtgesetz müssen Behörden über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte erteilen. Insbesondere können dazu Auskünfte erfragt werden, wie Behörden bestimmte Gesetze anwenden. Grundsätzlich kann mensch der Behörde keine „Warum“-Fragen stellen, weil die Behörde ‚immer‘ Dinge tut, weil sie im Gesetz stehen. Es bedarf daher manchmal einer bestimmten Spitzfindigkeit bei der Formulierung.
Übersicht der Anfragen:
# | Antragsdatum | Behörde | Antrag | Status |
1 | 05.09.2022 | BMSGPK | Grenzwerte in der Blutspenderverordnung für inter*, trans und nicht-binäre Menschen | erledigt |
2 | 25.01.2023 | Parlament | Erfassung des Geschlechts bei Anmeldung für Parlamentsbesuch | teilweise beantwortet |
3 | 08.03.2023 | BMI | Luftfahrtsicherheitsgesetz: Regelung zur Durchsuchung, wenn keine Person desselben Geschlechts verfügbar ist | abgebrochen |
4 | 09.03.2023 | BMI | Strafprozessordnung: Regelung zur Durchsuchung, wenn keine Person desselben Geschlechts verfügbar ist | beantwortet |
5 | 13.02.2024 | BKA | (Un)Gleichbehandlungskommission? | abgelehnt |
6 | 03.01.2024 | AKH/WIGEV | Auskunft zum Thema Trans-Healtcare | läuft |