Neujahrsvorsätze für das Landesverwaltungsgericht Wien

Am 31. 03. wurde die Genderklage mit dem Antrag beim Standesamt amtlich. Darauf folgte der negative Bescheid, der Einspruch und seit 4. 6. ist das Landesverwaltungsgericht Wien zuständig. Dieses hätte über die Anbringen „ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach deren Einlangen, zu entscheiden“ gehabt.

Es folgte eine Ladung für 3. 9. , die am 1. 9. abgesagt wurde, dann eine für 28. 10. , die am 27. 10. abgesagt wurde, letztendlich eine für 10. 11. , die am 5. 11. abgesagt wurde. Seit dem haben wir nichts mehr vom Landesverwaltungsgericht Wien gehört. Es hätte bis 4. 12. entscheiden müssen.

Wir haben daher am 31. 12. den VwGH mit einem Fristsetzungsantrag angerufen. „Mit dem Antrag kann erwirkt werden, dass der Verwaltungsgerichtshof dem säumigen Verwaltungsgericht aufträgt, die offene Entscheidung zu erlassen.“. Das ist unsere Art, dem VWG Wien einen guten Rutsch und ein queeres neues Jahr zu wünschen.

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