Keine aufschiebende Wirkung – nicht-binärer Geschlechtseintrag muss sofort im ZPR eingetragen werden

Die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichts sind grundsätzlich sofort „gültig“, d.h. müssen sofort vollstreckt werden. Da aber bei einer Revision auch noch gegen das Urteil entschieden werden könnte, gibt es in bestimmten Fällen eine aufschiebende Wirkung. Diese würde die sofortige Vollstreckung aufschieben, bis das Höchstgericht geurteilt hat. Diese aufschiebende Wirkung hat das Innenministerium für die Umsetzung des nicht-binären Geschlechtseintrags gefordert.

In der Revisionsschrift heißt es dazu „dieser Geschlechtseintrag ist im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) […] nicht möglich. Eine sofortige Vollstreckung hätte zur Folge, dass eine Änderung für das gesamte Programm ZPR notwendig wird, die einen Auftrag der öffentlichen Hand zur Folge hat und mit zurzeit nicht bezifferbaren Kosten für diesen aktuellen Einzelfall verbunden ist“.

Über die aufschiebende Wirkung wurde am Landesverwaltungsgericht Wien entschieden – und sie wurde abgelehnt. „Computer says no“ ist kein legitimier Grund, die Menschenrechte stehen über den technischen Befindlichkeiten der Behörde. Weiters wurde angemerkt, dass ohne konkrete Bezifferung der Kosten, auch keine Abwägung stattfinden kann, dieses Argument somit nichtig ist.

Wie die Personenstandbehörden mit von Verwaltungsgerichten vorgenommenen Änderungen […] im Zentralen Personenstandregister […] umgehen, ist eine Frage der inneren Behördenorganisation, kann aber keine Auswirkungen auf die grundrechtlich geschützte Rechtsposition der betroffenen Person nach sich ziehen

aus dem Beschluss

Dem Eintrag nicht-binär im ZPR steht damit rechtlich nichts mehr im Wege. Im Fall von Alex Jürgen dauerte dieser Prozess aber über 2 Jahre. Nach dem Urteil im Juli 2018, passierte knapp 2 Jahre nichts. Erst nachdem der damalige Innenminister Nehammer bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Juni 2020 wegen Amtsmissbrauchs angezeigt wurde, hat das Innenministerium die notwendigen IT-Änderungen durchgeführt. Ab September 2020 standen die neuen Einträge dann tatsächlich zur Verfügung.

Das Innenministerium weiß also aus Erfahrung, dass es auf dem Holzweg ist. Was hier gespielt wird, ist reine Verzögerungstaktik. Wir haben bisher alle Verfahren gewonnen und sind auch weiter siegessicher. Unsere Lebenszeit verbrennen sie trotzdem. Zumindest spenden die Worte des Gerichts etwas Trost. Die betroffene Person dazu: „Das Ganze berührt mich schon wieder so emotional. :‘) es tut einfach so gut auf legal-Deutsch bestätigt zu werden 💙“.

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