Am 31. 03. wurde die Genderklage mit dem Antrag beim Standesamt amtlich. Darauf folgte der negative Bescheid, der Einspruch und seit 4. 6. ist das Landesverwaltungsgericht Wien zuständig. Dieses hätte über die Anbringen „ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach deren Einlangen, zu entscheiden“ gehabt. Es folgte eine Ladung für 3. 9. , die […]