Keine aufschiebende Wirkung – nicht-binärer Geschlechtseintrag muss sofort im ZPR eingetragen werden

Die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichts sind grundsätzlich sofort „gültig“, d.h. müssen sofort vollstreckt werden. Da aber bei einer Revision auch noch gegen das Urteil entschieden werden könnte, gibt es in bestimmten Fällen eine aufschiebende Wirkung. Diese würde die sofortige Vollstreckung aufschieben, bis das Höchstgericht geurteilt hat. Diese aufschiebende Wirkung hat das Innenministerium für die Umsetzung des […]

Venib Newsletter #5

++english version below++ Liebe Venib-Mitglieder und Interessierte! In den Frühling starten wir mit weiteren Gerichtsurteilen und viel Sichtbarkeit. Was sich bei der Genderklage tut Nach dem bedeutsamen Urteil zum Geschlechtseintrag “nicht-binär” geht es mit positiven Entscheidungen weiter.Im Februar wurde für eine Person der Eintrag “divers” vom Verwaltungsgericht Wien rechtlich anerkannt. Aus dem Urteil geht hervor, […]